STRAFRECHT
Herr Rechtsanwalt Slamal steht unseren Mandanten insbesondere auf dem Gebiet des Strafrechts zur Seite. Auf Grund seiner besonderen Befähigung wurde ihm der Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen. Seine theoretischen und praktischen Erfahrungen im Strafrecht ermöglichen es ihm, unsere Mandanten sowohl vor den Straf- wie auch Ordnungsbehörden kompetent zu vertreten. Ganz gleich, ob Ihnen der Verlust des Führerscheines oder gar eine Haftstrafe droht - mit seinem unermüdlichen Einsatz wird er Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.
Zu seinem Tätigkeitsfeld hinzugetreten ist seit einiger Zeit die juristische Beschäftigung mit sämtlichen Aspekten der Tätowierkunst sowie des Piercens. Die hier anfallenden Fragestellungen des Vertrags- und Strafrechts sowie des Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrechts stellen seinen zweiten Tätigkeitsschwerpunkt dar.